Barrierefreiheitserklärung
Einleitung
e-ventis GmbH ist bestrebt, ihre Website e-ventis.de in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Website e-ventis.de.
Name und Anschrift des Unternehmens
e-ventis GmbH, Neudorf 20, 94481 GrafenauE-Mail: info@e-ventis.eu
Telefon: +49 (0)8552 6029990
Barrieren Melden, Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf e-ventis.de aufgefallen? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen unserer technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben.
per Telefon +49 (0)8552 6029990 oder per E-Mail info@e-ventis.eu
Unterstützung durch unser Widget
Haben Sie Probleme mit der Darstellung oder Nutzung unserer Website, können Sie gerne unser Barrierefreiheits-Widget verwenden. Dieses bietet verschiedene Einstellungsmöglichkeiten (z.B. Kontraste, Schriftgrößen, Lesefokus), um die Nutzung individuell zu erleichtern.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website e-ventis.de ist mit den geltenden Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) teilweise vereinbar.
Anforderungen teilweise erfüllt:
- Wir optimieren Kontrastverhältnisse gemäß WCAG 2.1 Standards.
- Interaktive Icons und Grafiken werden aktuell mit beschreibenden Alternativtexten versehen.
- Seitenstruktur und Navigation wurden neu strukturiert und durchsuchbar gestaltet.
- Buttons und Links sind ausreichend groß und großzügig platziert.
- Dynamische Inhalte verwenden ARIA-Attribute, um Änderungen Screenreadern mitzuteilen.
- Seiteninhalte sind strukturiert und folgen einer nachvollziehbaren Reihenfolge.
- Alle Links wurden klar und sinnvoll beschriftet.
- Wichtige Inhalte sind zusätzlich in einfacher bzw. Leichter Sprache verfügbar.
- HTML-Struktur wurde verbessert – inklusive semantischer Elemente und ARIA-Rollen.
Barrieren aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit:
- Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.
Evaluationsmethode
Die Einschätzung der Barrierefreiheit basiert auf einer internen Selbstbewertung.
Marktüberwachungsbehörde
Bundesland Bayern
Rechtsvorschriften: BayBGG,BayBITV
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de
Website: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 05.06.2025 erstellt und zuletzt am 05.06.2025 überprüft.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die Barrieren Melden Funktionalität, wie sie in diesem Dokument aufgeführt sind.